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3750 Euro Geldstrafe für Trillerpfeifen und „Flitzer“



Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 3750 Euro belegt.


Vor Beginn des Drittligaspiels gegen Viktoria Köln am 22. November 2021 wurden im Meppener Zuschauerblock Triller- und Schiedsrichterpfeifen eingesetzt. Die Partie wurde daher erst mit einer Verspätung von etwa zwei Minuten angepfiffen. Nach Spielbeginn folgten weiterhin lautstarke Pfiffe aus dem Zuschauerbereich des Heimteams, wodurch Verwechslungsgefahr mit den Pfiffen des Schiedsrichters bestand. Die Pfiffe der Zuschauer hörten auch trotz entsprechender Stadiondurchsagen und trotz der Versuche von Meppener Spielern und Offiziellen, auf ihre Fans einzuwirken, zunächst nicht auf. Die Begegnung wurde daher nach etwa zehn Minuten Spielzeit für rund elf Minuten unterbrochen.


Darüber hinaus hatte ein Zuschauer in der 90. Spielminute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 18. Dezember 2021 kurzzeitig das Spielfeld betreten.


Für die Zuschauervorkommnisse im Spiel gegen Köln hätte der DFB-Kontrollausschuss im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt, für den Zwischenfall beim Spiel gegen Halle gemäß dem gültigen Strafenkatalog eine Strafe von 1000 Euro. Das DFB-Sportgericht gewährt allerdings momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der SV Meppen hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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