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SV Meppen plant mit 5000 Zuschauern


Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat dem vom SV Meppen, dem VfL Osnabrück und von Eintracht Braunschweig eingereichten Normenkontrolleilantrag weitestgehend stattgegeben und § 11 Abs. 6 der Niedersächsischen Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet in Absprache mit dem Landkreis Emsland, dass zum morgigen Heimspiel gegen den TSV 1860 München (14 Uhr) in der Hänsch-Arena Meppen 5000 Zuschauer zugelassen sind.


Für das Spiel am morgigen Samstag können alle Dauerkarteninhaber ihren gewohnten Platz einnehmen. Die restlichen Tickets gehen heute ab 13 Uhr in den freien Verkauf.

Entweder online unter https://tickets-svmeppen.reservix.de/events, in den bekannten VVK-Stellen (https://www.svmeppen.de/vorverkauf-preise) oder bis 18 Uhr in der Geschäftsstelle des SV Meppen. (Lathener Str. 15a).


„Wir freuen uns sehr darüber, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg unsere im Antrag begründeten Auffassung teilt. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir durch das Urteil nun die Möglichkeit haben, genau wie die anderen Vereine des Bundesgebiets, bis zu 50 Prozent der Stadionkapazität an Zuschauern zu ermöglichen“, sagt SVM-Geschäftsführer Ronald Maul. „Wir freuen uns ganz besonders für unsere Fans, die unser Team unter Berücksichtigung der weiterhin notwendigen Schutzmaßnahmen, nun wieder unterstützen dürfen.“


Die in der Corona-Verordnung vorgesehene Beschränkung auf maximal 500 Personen ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgericht Lüneburg unabhängig von der jeweiligen Kapazität und der Lage sowie Ausgestaltung des jeweiligen Veranstaltungsortes auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens unangemessen und stellt einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der drei Antragsteller dar. Damit ist das Oberverwaltungsgericht der Antragsbegründung der drei Vereine gefolgt, den stellvertretend Rechtsanwalt Jan Kuhlmann von der mandatierten Osnabrücker Rechtsanwaltskanzlei Roling & Partner eingereicht hatte.


Die drei Vereine hatten sich zu Beginn dieser Woche mit einem Normenkontrolleilantrag gegen die Beschränkung der Teilnehmerzahl an Veranstaltungen unter freiem Himmel gewendet, soweit danach jedenfalls an Fußballspielen nicht bei einer maximalen Auslastung der Veranstaltungsstätte von 50 Prozent bzw. bis zu 10.000 Menschen teilnehmen dürfen.


Die Außervollzugsetzung der absoluten Obergrenze der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen unter freiem Himmel wirkt nicht nur zugunsten des SV Meppen, Eintracht Braunschweig und dem VfL Osnabrück. Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.

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